spb MSS Modulares Schöpfwerkssystem
 

MSS

Modulares Schöpfwerkssystem

Neubau Schöpfwerk Brokhuchting

 

 

Funktionsbeschreibung

Das  neu zu erstellende Zuwässerungsschöpfwerk /-siel Brokhuchting liegt zwischen der Varreler Bäke und dem zukünftigen Baugebiet Brokhuchting. Der Wasserspiegel der Varreler Bäke wird im Sommer, etwa von Mitte April bis Ende Oktober, auf NN +2,70 m eingestaut. In der Winterperiode stellt sich tidenabhängig ein mittleres Tidehochwasser von ca. NN +2,30 m bis NN +2,40 m und ein Tideniedrigwasser von NN +1,60 m ein. Der Tideverlauf wird beeinflußt durch die unterhalb liegende Stauanlage der Ochtum.

Die binnenseitige Wasserstandshaltung betrifft den Brokhuchtinger Bewässerungszuleiter bzw. Hauptentwässerungsgraben.

Im Falle der Realisierung des Baugebietes ist ein ganzjähriger Wasserstand von NN 2,40 m einzuhalten, der Bestandteil der Haupt-Planfeststellung für die Wasserwirtschaft des Baugebietes sein wird.

Wird das Baugebiet nicht realisiert, ist im Sommer ein Wasserstand von NN 2,70 m einzuhalten, resultierend aus der Planfeststellung für die östlich der Brokhuchtinger Landstraße liegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Winter ist dann ein Wasserstand von NN +2,25 m einzuhalten.

Zum Ausgleich der Verluste durch Viehtränke, Versickerung und Verdunstung, sowie zur Sicherstellung des Wasseraustausches im Gewässersystem muß das Zuwässserungsschöpfwerk/ -siel in der Lage sein, jederzeit bis zu 0,025 m3/Sekunde (25 Liter/Sekunde) entweder im freien Gefälle oder durch Pumpbetrieb einzuleiten.


 

Baubeschreibung

Das Zuwässerungsschöpfwerk /-siel ersetzt ein vorhandenes Schöpfwerk, das im Rahmen der Erneuerung abgerissen wird. Der Schöpfwerksneubau wird an der Stelle des vorhandenen Schöpfwerkes errichtet, so dass die vorhandene Betoneinfassung des Einlaufes an der Varreler Bäke weiter Verwendung finden kann. Die Ausmaße des Baukörpers werden an der Deicherhöhung, die im Rahmen der Bebauung notwendig wird, ausgerichtet. Die Deichkrone liegt zukünftig auf ca. NN 5,0 m, mit einer Breite von ca. 4,0 m. Binnenseitig ist auf NN 3,80 m eine Deichverteidigungswegung vorgesehen.

Das Bauwerk wird als Unterflurbauwerk ausgeführt, das vollständig in den Deichverlauf integriert wird. Reparaturarbeiten erfolgen ggfl. mit einem fahrbaren Hebewerkzeug, das von der Deichkrone über abnehmbare Deckenelemente Zugang zum Innenbereich des Schöpfwerks erhält. Die Überfahrbarkeit des Bauwerks ist für Straßenfahrzeuge vorzusehen.

Der Personenzugang zum Innenbereich des Schöpfwerkes ist über einen deckenseitigen Schachteinstieg leicht zugänglich für einen sicheren Auf- und Abstieg auszuführen. Der Zugang zu Bedienelementen und den Anschlüssen von externen Versorgungsleitungen ist von außen in einer betriebssicheren Form zu ermöglichen.

Ein- und Auslauf des Schöpfwerkes ist als Verrohrung DN800 auszuführen. Der Schöpfwerksbetrieb wird mit

  • 1 x Wasserpumpe als Tauchmotorpumpe für den Einsatz bei Aussenpegel < Binnenpegel

  • 1 x stufenlos, positionierbarem Überfall-Sielschütz für die Nutzung bei Aussenpegel > Binnenpegel

  • 1 x Absperrschieber am Einlaufzufluß für die Gewährleistung der zweiten Deichsicherheit.

Die Aggregate werden elektromotorisch betrieben. Alle Aggregate und technischen Komponenten müssen gut zugänglich erreichbar sein. Komponenten, die nicht  tauchwassergeschützt / -beständig ausgeführt werden, müssen über dem Bemessungswasserstand von NN 4,30 m angeordnet werden.

Das Schöpfwerk ist für einen sicheren, bedienerlosen Betrieb auszulegen. Der Schöpfwerksbetrieb ist vollautomatisch, nach vom Nutzer vorgegebenen Binnenwasserständen zu steuern. Für Wartungszwecke muss jedes Aggregat einzeln, in Form einer Handbedienung nutzbar sein.  Die Überwachung des Betriebs wird unterstützt durch Alarmgebung im Störungsfall an den vorhandenen Leitrechner des Betreibers und die Möglichkeit einer externen Abfrage der aktuellen Betriebszustände.

Die Schöpfwerkserstellung und -fertigstellung ist auf die  KW 39/2001 terminiert. Im Rahmen vorbereitender Baumassnahmen für die  Bebauung Brokhuchting wird die Zuwässerung mittels des Schöpfwerks für Aufspülmassnahmen des Geländes benötigt. Da dieser Fertigstellungstermin unverschieblich festgelegt ist, sind alle Planungs- und Baumassnahmen darauf abzustimmen. Restarbeiten, die die Funktion des Schöpfwerkes nicht beeinträchtigen, können nach diesem Termin erfolgen.

 





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